Bei Terminen zu beachten

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Termine 24 Std. vorher abgesagt werden müssen. Nicht abgesagte Termine werden Ihnen in Rechnung gestellt.


Die Ausfallvergütung berechnet sich nach den in den ausgefallenen Behandlungszeit vereinbarten Leistungen. Dies gilt auch für private Leistungen.

 

Für die Therapie Ihres Kindes bitte beachten: (bei gesetzlich Versicherten):

 

Bei der Therapie Ihres Kindes sind wir den Heilmittelrichtlinien der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet. Die Einhaltung deren Fristenregelungen ist die Voraussetzung, damit Ihre Heilmittel-verordnung gültig bleibt!

 

Dies macht es erforderlich:

  • dass Sie bei der Terminvergabe zeitlich flexibel sind.
  • dass Sie uns die Zeiträume der Reha- oder Krankenhausaufenthalte Ihres Kindes mitteilen.